Aktualisiert (Freitag, 15. August 2008 um 11:09)
Massive Betondecken (z.B. Dachboden) isolieren unsere Fachkräfte mit Dämmplatten aus Styropor oder Steinwolle, kombiniert mit einer begehbaren Bodenplatte.
Diese Lösung bietet sich für alle Hauseigentümer an, die über keine zu verfüllenden Holzdecken verfügen.
Hauseigentümer müssen laut EnEV „nicht begehbare, aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume“ dämmen. Nicht begehbar, aber zugänglich sind beispielsweise Spitzböden, in denen ein Mensch gebückt stehen kann. Wenn solche Räume über eine Luke oder Leiter erreichbar sind, gilt hier die Dämmpflicht.
Um den Wärmeverlust über den Dachboden zu stoppen, muss nicht unbedingt zwischen den Sparren der Dachschrägen gedämmt werden. Durch eine Geschossdeckendämmung steigt die Wärme nicht hinauf in den ungenutzten Boden, sondern wird durch die eingebaute Dämmung im bewohnten Bereich gehalten.
Durch eine individuell geplante Geschossdeckendämmung wird Material und Geld gespart, sowohl für Vermieter, als auch für den Mieter.




